
Sie möchten auf ihrem Grundstück oder an ihrem Gebäude in den Stadtbereichen Lehmkuhle, Ebel und Welheimer Mark sowie in der Innenstadt Gestaltungsmaßnahmen durchführen? Dann können Sie eine Bezuschussung ihrer Maßnahmen durch die Förderprogramme "Soziale Stadt NRW" und "Stadtumbau West" bei der Stadt beantragen. Diese frohe Kunde konnte die Stadtverwaltung jetzt für interessierte Bottroperinnen und Bottroper verkünden. Im Bereich der "Sozialen Stadt" stehen Mittel in Höhe von etwa 486.000 Euro, beim "Stadtumbau West" von 1.500.000 Euro insgesamt zur Verfügung.
Denn die Fördermittel für die Durchführung von Wohnumfeldmaßnahmen in den Stadterneuerungsgebieten "Soziale Stadt Lehmkuhle/Ebel/Welheimer Mark“ und "Stadtumbau West/ Innenstadt" können wieder an
Antragsteller weitergegeben werden. Dies wurde durch eine zwischen der Stadt Bottrop und der Bezirksregierung Münster getroffene Sonderregelung möglich, durch die die Eigenanteile der Stadt in
Höhe von 20 Prozent von den Antragstellern/Hauseigentümern übernommen werden. Dieser Schritt wurde erforderlich, da die kommunale Finanzaufsicht bei dem derzeitigen Haushaltsstatus der Stadt
Bottrop eine Zulässigkeit der Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht anerkannt hat.
Für die Antragsteller "lohnt" sich die Sache trotzdem noch, wie folgende Beispielrechnung aufzeigt: Bei einem angenommenen Kostenvoranschlag in Höhe von 5.000 Euro liegen die zuwendungsfähigen
Kosten im Rahmen der Höchstbetragsförderung (30 Euro pro Quadratmeter umgestalteter Fläche) bei 4.000 Euro. Der Zuschuss beträgt nun 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, also 2.000 Euro, von
denen 1.600 Euro ausgezahlt werden nach Abzug von 400 Euro, die den kommunalen Eigenanteil ausgemacht hätten. In diesem Beispiel würde also etwa ein Drittel der entstehenden Kosten durch die
öffentliche Hand getragen.
Über das "Haus- und Hofflächenprogramm" können die Gestaltung, wie die Reparatur, Putzerneuerung und Farbgestaltung, von Fassaden unterstützt werden. Dies gilt auch für die Reparatur und
Erneuerung von Fenstern, Fensterläden, Hauseingängen, Türen und Toren sowie von Stufen, Treppen und Geländern. Gleiches trifft auf den Einbau, Rückbau oder die Wiederherstellung von Vordächern,
Kragplatten oder Regenschutzdächern zu. Grundsätzlich können auch Maßnahmen zur energetischen Erneuerung im Rahmen der Fassadenverbesserung beantragt werden. Ob da eine Förderung allerdings
möglich ist, muss nach Mitteilung der Stadtverwaltung in jedem Einzelfall geprüft werden. Bei Einhaltung der Vorgaben der Energieverordnung und dem "Nicht-Erreichen" der durch die KfW-Bank
förderfähigen Werte bestünden jedoch gute Aussichten.
Bei der Gestaltung von Grundstücken wird zum Beispiel die materialgerechte Erhaltung und Erneuerung von Mauern, Toren, Einfriedungen und sonstigen Gestaltungselementen sowie die Entsiegelung und
ökologische/ortsgerechte Gestaltung von Vorgärten und Hofbereichen gefördert. Keine Zuschüsse gibt es für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von Stellplätzen für Autos.
Die Regelungen sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung auf das gesamte Innovation City-Pilotgebiet ausgeweitet werden. Das entsprechende Genehmigungsverfahren laufe derzeit. Mit einer
Entscheidung werde hier Mitte 2012 gerechnet.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen erhalten Interessierte für den Bereich Lehmkuhle/Ebel/Welheimer Mark bei der Dezernatskoordinierung und Stadterneuerung, Ernst-Wilczok-Platz 2. Die
Ansprechpartner sind Thomas Schwarzer (Tel.: 70-3372) und Katharina Morio (Tel.: 70-3375). Für den Bereich Innenstadt ist das Stadtumbau-Büro an der Horster Straße 17 zuständig. Ansprechpartnerin
ist hier Gudrun Seidel (Tel.: 70-4262).
Beispiel Osterfelder Straße:


Beispiel Prosperstraße:

